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   BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 128/94   

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https://dejure.org/1995,2973
BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 128/94 (https://dejure.org/1995,2973)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 9 AZR 128/94 (https://dejure.org/1995,2973)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 128/94 (https://dejure.org/1995,2973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Raumpflegerin in Gebäudereinigerhandwerk auf tarifliches Urlaubsgeld - Einjährige Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung eines ungekürzten Urlaubsgeldes - Belohnung der Betriebstreue als normative Zielsetzung der einjährigen Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 5; Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende des... Gebäudereinigerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Bundeslandes Berlin und des Handwerkskammerbezirks Leipzig vom 6.5.1992 (RTV) § 34
    Tarifliches Urlaubsgeld: Voller Anspruch nach Ablauf der 12monatigen Wartezeit - Keine anteilige Kürzung für die vor dem Ablauf der Wartezeit liegende Beschäftigungszeit des laufenden Urlaubsjahres (hier: Gebäudereinigerhandwerk)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 774
  • BB 1996, 752
  • DB 1996, 2632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.10.1968 - 5 AZR 45/68

    Auslegung tarifvertraglicher Normen - Gewährung von zusätzlichem Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 128/94
    Ansonsten bedarf es einer eindeutigen Sonderregelung im Tarifvertrag (BAG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 5 AZR 45/68 - AP Nr. 2 zu § 1 BUrlG; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    In diesen Fällen bliebe ungewiß, ob überhaupt oder in welchem Umfang für sie Urlaubsgeld zu gewähren wäre (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1968, aaO, zu 2 b der Gründe).

    Der früher für das Urlaubsrecht zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dazu bereits ausgeführt, daß auch eine Wartezeitregelung der unerwünschten schnellen Fluktuation entgegenwirkt (BAG Urteil vom 31. Oktober 1968, aaO, zu 2 c der Gründe).

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 128/94
    Ansonsten bedarf es einer eindeutigen Sonderregelung im Tarifvertrag (BAG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 5 AZR 45/68 - AP Nr. 2 zu § 1 BUrlG; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
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